Die vom Mieter bei Mietvertragsbeginn zu leistende Mietkaution darf drei Monatsmieten nicht übersteigen; die als Pauschale bzw.Die Kaution darf in drei Raten gezahlt werden. Die erste Rate ist zum Anfang des Mietverhältnisses fällig, die weiteren Raten in den Folgemonaten.
Erst mit Beginn des Mietverhältnisses wird die erste Teilzahlung der Mietkaution fällig.Einen gesetzlichen Anspruch des Vermieters auf Leistung einer Mietkaution sieht das Gesetz nicht vor.Der Mieter kann die Mietkaution (bis zum Dreifachen der pro Monat zu zahlenden Miete) als Gesamtbetrag zahlen, muss es aber nicht.
Der Vermieter muss die ihm überlassene Mietkaution auf einem von seinem Vermögen getrennten Konto an (§ 551 Absatz 3 Satz 1 bis 4 BGB).Wird die Kaution tatsächlich eingefordert, zahlt zunächst der Finanzanbieter, hinter dem meist eine Versicherungsgesellschaft steht. Den Betrag fordert er anschließend vom Mieter zurück.Für die Anlage einer Mietkaution gelten besondere Regeln und Vorschriften. Auch die maximale Höhe ist gesetzlich festgelegt.
Mit der Mietkaution müssen Sie kein Geld mehr auf einem Bankkonto sperren. Ihr Vermieter erhält ein Zertifikat, welches dieselbe Sicherheit bietet. So können Sie Ihre finanziellen Mittel für andere Dinge, wie Umzug oder neue Möbel, investieren.
Die Abwicklung Ihrer Mietkaution nimmt etwa drei Tage in Anspruch. Unser Team vergleicht mit Ihnen zusammen die wichtigsten Anbieter und übernimmt die Kommunikation mit Ihrem Vermieter, so, dass Sie bestmöglich von jeglichem Aufwand befreit werden .
Sie haben Fragen - wir die Antworten. Zögern Sie nicht uns anzurufen. Unsere Mietkautionsbroker beraten Sie gerne in allen Fragen rund um die Mietkautionsversicherung und helfen Ihnene gerne weiter. Kontaktieren Sie uns!


No comments:
Post a Comment